VCÖ: Überdimensionierte Stadtstraße aus Verkehrssicht nicht nötig, aber im krassen Widerspruch zu Klimazielen

VCÖ: Klimaziele nur mit ökosozialer Siedlungsentwicklung erreichbar

VCÖ (Wien, 1. Februar 2022) - Die Räumung des Protestcamps löst nicht das Problem, dass die überdimensionierte Stadtstraße im krassen Widerspruch zu den Klimazielen und Mobilitätszielen der Stadt steht, betont der VCÖ. Nur Dialog führt zu konstruktiven und guten Lösungen, sieht der VCÖ die Stadtregierung gefordert. Aus Verkehrssicht ist die überdimensionierte Stadtstraße nicht notwendig, weil es erstens bessere Lösungen gibt und zweitens bessere Lösungen braucht, die im Einklang mit den Mobilitätszielen und Klimazielen der Stadt stehen, betont der VCÖ. Der VCÖ weist auf den rechtlichen Ausweg hin, den das ÖKOBÜRO bereits aufgezeigt hat.

Wien hat beschlossen, den Anteil des Pkw-Verkehrs von derzeit 27 auf 15 Prozent im Jahr 2030 zu reduzieren und im Jahr 2040 klimaneutral zu sein. Der VCÖ weist darauf hin, dass acht von zehn Alltagswegen zu Hause beginnen oder enden. Wohnen und Wohnbau ist ein zentraler Mobilitätsfaktor.

"Aus Verkehrssicht ist die überdimensionierte Stadtstraße nicht notwendig, weil es erstens bessere Lösungen gibt und zweitens bessere Lösungen braucht, die im Einklang mit den Mobilitätszielen und Klimazielen der Stadt stehen. Denn Straßenausbau verursacht mehr Verkehr. Zudem würde nach dem Stopp des Lobau-Tunnels die autobahnähnliche Stadtstraße ins Leere laufen.", stellt VCÖ-Experte Michael Schwendinger hin.

Der VCÖ betont, dass Stadtteile, die heute gebaut werden, auch für die Klimakrise zeitgemäß sein müssen. "Wir müssen Strukturen schaffen, die es den Menschen so einfach wie möglich machen, klimaverträglich mit Öffis, Fahrrad oder zu Fuß mobil zu sein. Wien war vor 100 Jahren Vorreiter beim sozialen Wohnbau und jetzt kann Wien Vorreiter beim ökosozialen Wohnbau werden, durch eine Siedlungsentwicklung für 60.000 Menschen, die die Mobilitätssituation für den gesamten Stadtteil verbessert", stellt VCÖ-Experte Michael Schwendinger fest.

Das ÖKOBÜRO hat bereits einen rechtlichen Ausweg aus der derzeitigen Sackgasse aufgezeigt. Es kann ein Änderungsantrag zur UVP eingebracht werden, in dem ein anderes Verkehrskonzept vorgelegt wird. Eine neue UVP ist nicht zwingend notwendig. Damit kann der rasche Bau von leistbaren Wohnungen mit einer Mobilitätsplanung, die im Einklang mit den Klima- und Mobilitätszielen der Stadt Wien stehen, gebracht werden.

Die Stadtstraße ist in der UVP Seestadt als Bedingung für deren Errichtung als Teil des in der UVP bezeichneten Verkehrskonzepts genannt. Eine Änderung dieses Verkehrskonzepts ist eine Projektänderung, die selbstverständlich möglich ist. Wird ein neues Verkehrskonzept entwickelt, welches ohne die Stadtstraße in der derzeitigen Form auskommt, ist nur eine UVP-Änderung, keine neue UVP notwendig. In diesem Verfahren entscheidet die Behörde, wie umfangreich die notwendigen Verfahrensschritte sein müssen. Von einer "neuen UVP" kann dabei nicht gesprochen werden. Auch wenn ein neues Projekt konzipiert würde, das für sich genommen einer UVP bedarf, ist dafür im Schnitt (laut UVP-Bericht) mit einer Verfahrensdauer einer komplett neuen UVP ab Vollständigkeit der Projektunterlagen von 7-12 Monaten zu rechnen.

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Foto (c) Stadtgemeinde Tulln