VCÖ unterstützt Forderung nach lebenslangem Führerscheinentzug für Extremraser

VCÖ: Insgesamt Bewusstsein dafür schärfen, dass Tempolimits einzuhalten sind

Foto: Th. Reinhardt pixelio.de

VCÖ (Wien, 28. Jänner 2026) – Die Mobilitätsorganisation VCÖ unterstützt den Vorstoß von Salzburgs Landeshauptfrau-Stellvertreter Stefan Schnöll, für Extremraser einen lebenslangen Führerscheinentzug zu ermöglichen. Extremraser sind eine kleine Minderheit, die das Leben und die Gesundheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gefährden. Der VCÖ erwartet durch die Androhung eines lebenslangen Führerscheinentzugs eine präventive Wirkung.

„Die Bevölkerung ist vor Rasern zu schützen. In den Händen von Rasern wird ein Auto zur gefährlichen Waffe. Die Ermöglichung eines lebenslangen Führerscheinentzugs für Extremraser ist aus Verkehrssicherheitssicht voll und ganz zu unterstützen“, stellt VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky zum Vorschlag von Salzburgs Landeshauptfrau-Stellvertreter Stefan Schnöll fest. Derzeit kann ein Auto beschlagnahmt und in der Folge versteigert werden, wenn im Ortsgebiet das Tempolimit um über 80 km/h überschritten wird oder außerorts um über 90 km/h. Allerdings greift die Maßnahme bei Leasing-, Miet- und Firmenfahrzeugen nicht.

Von der Ermöglichung eines lebenslangen Führerscheinentzugs ist eine präventive Wirkung zu erwarten. „Weniger Raser bedeutet mehr Verkehrssicherheit“, bringt es VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky auf den Punkt. Eine weitere Schwachstelle der derzeitigen Bestimmungen zu Extremrasern: Die Grenzen, ab denen eine Beschlagnahme möglich ist, sind zu hoch angesetzt, insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder und ältere Menschen unterwegs sind.

Wie gefährlich Raserei ist, verdeutlicht auch der Anhalteweg, der sich aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammensetzt: Während ein Pkw bei Tempo 50 auf trockener Fahrbahn nach 24 Metern steht, hat er bei 110 km/h einen Anhalteweg von 87 Metern und nach 24 Metern noch die volle Geschwindigkeit.

Zusätzlich zu stärkeren Maßnahmen gegen Extremraser ist insgesamt das Bewusstsein zu schärfen, dass das Überschreiten von Tempolimits kein Kavaliersdelikt ist. Es ist ein ganz einfaches physikalisches Gesetz: Mit der Geschwindigkeit verlängert sich der Anhalteweg und damit steigt das Unfallrisiko. Und im Fall eines Unfalls steigt mit der Aufprallgeschwindigkeit die Verletzungsschwere, erinnert der VCÖ. Die hohen Toleranzgrenzen, die es in Österreich beim Überschreiten von Tempolimits gibt, sind für die Verkehrssicherheit kontraproduktiv und sollten nach Schweizer Vorbild gesenkt werden. „Tempolimits sind keine Mindestgeschwindigkeit, sondern eine Höchstgeschwindigkeit“, betont VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky. Auch die Vorbildwirkung von Erwachsenen gegenüber Kindern und Führerscheinneulingen ist dabei wichtig.

VCÖ: Raserei verlängert Anhalteweg extrem

Anhalteweg (Reaktionsweg und Bremsweg bei trockener Fahrbahn, Reaktionszeit 0,8 Sekunden)

Tempo 50 km/h: 24 Meter

Tempo 90 km/h: 61 Meter (Tempo nach 24 Metern: 85 km/h)

Tempo 100 km/h: 74 Meter (Tempo nach 24 Metern: 98 km/h)

Tempo 110 km/h: 87 Meter (Tempo nach 24 Metern: 110 km/h)

 

Quelle: VCÖ 2026

Zurück zur Übersicht

VCÖ-Fachveranstaltung: Verkehrsberuhigte Innenstädte

Der Lärm des Straßenverkehrs belastet in Wien und Österreichs Städten mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 750.000 Menschen, Verkehrsabgase sogar 1,4 Millionen, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Die von der Bundesregierung präsentierte StVO-Novelle wird es Städten ab kommendem Jahr ermöglichen, automationsunterstützte Zufahrtskontrollen einzuführen. Bei der am 23. Oktober 2025 online durchgeführten VCÖ-Fachveranstaltung wurden die Systeme in Bozen, Oslo und London vorgestellt.  

Mehr dazu
Bild vom Fischmarkt in Oslo

VCÖ begrüßt Ermöglichung automationsunterstützter Zufahrtskontrolle durch StVO-Novelle

VCÖ (Wien, 16. Oktober 2025) – Der VCÖ begrüßt in einer ersten Reaktion die Ermöglichung der automatisationsunterstützten Zufahrtskontrolle, die von zahlreichen Städten für die Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen gefordert wurde. Automatisationsunterstützte Zufahrtskontrollen gibt es international bereits in zahlreichen Städten. Die Helmpflicht für unter 14-Jährige für Elektro-Fahrräder und unter 16-Jährige bei E-Scooter ist  gut, wichtig ist aber für die Verkehrssicherheit, dass einerseits das Tempo bei E-Scooter wie in Deutschland und der Schweiz auf 20 km/h gedrosselt wird und dass die zahlreichen Lücken im Radwegenetz rasch geschlossen werden. Zudem muss die Umsetzung der neuen Vorschriften für E-Scooter und für die zweirädigen Kleinkrafträder ohne Pedale im Sinne des Konsumentenschutzes mit entsprechend langen Übergangsfristen erfolgen.  

Mehr dazu