VCÖ unterstützt Forderung nach lebenslangem Führerscheinentzug für Extremraser

VCÖ: Insgesamt Bewusstsein dafür schärfen, dass Tempolimits einzuhalten sind

Foto: Th. Reinhardt pixelio.de

VCÖ (Wien, 28. Jänner 2026) – Die Mobilitätsorganisation VCÖ unterstützt den Vorstoß von Salzburgs Landeshauptfrau-Stellvertreter Stefan Schnöll, für Extremraser einen lebenslangen Führerscheinentzug zu ermöglichen. Extremraser sind eine kleine Minderheit, die das Leben und die Gesundheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gefährden. Der VCÖ erwartet durch die Androhung eines lebenslangen Führerscheinentzugs eine präventive Wirkung.

„Die Bevölkerung ist vor Rasern zu schützen. In den Händen von Rasern wird ein Auto zur gefährlichen Waffe. Die Ermöglichung eines lebenslangen Führerscheinentzugs für Extremraser ist aus Verkehrssicherheitssicht voll und ganz zu unterstützen“, stellt VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky zum Vorschlag von Salzburgs Landeshauptfrau-Stellvertreter Stefan Schnöll fest. Derzeit kann ein Auto beschlagnahmt und in der Folge versteigert werden, wenn im Ortsgebiet das Tempolimit um über 80 km/h überschritten wird oder außerorts um über 90 km/h. Allerdings greift die Maßnahme bei Leasing-, Miet- und Firmenfahrzeugen nicht.

Von der Ermöglichung eines lebenslangen Führerscheinentzugs ist eine präventive Wirkung zu erwarten. „Weniger Raser bedeutet mehr Verkehrssicherheit“, bringt es VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky auf den Punkt. Eine weitere Schwachstelle der derzeitigen Bestimmungen zu Extremrasern: Die Grenzen, ab denen eine Beschlagnahme möglich ist, sind zu hoch angesetzt, insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder und ältere Menschen unterwegs sind.

Wie gefährlich Raserei ist, verdeutlicht auch der Anhalteweg, der sich aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammensetzt: Während ein Pkw bei Tempo 50 auf trockener Fahrbahn nach 24 Metern steht, hat er bei 110 km/h einen Anhalteweg von 87 Metern und nach 24 Metern noch die volle Geschwindigkeit.

Zusätzlich zu stärkeren Maßnahmen gegen Extremraser ist insgesamt das Bewusstsein zu schärfen, dass das Überschreiten von Tempolimits kein Kavaliersdelikt ist. Es ist ein ganz einfaches physikalisches Gesetz: Mit der Geschwindigkeit verlängert sich der Anhalteweg und damit steigt das Unfallrisiko. Und im Fall eines Unfalls steigt mit der Aufprallgeschwindigkeit die Verletzungsschwere, erinnert der VCÖ. Die hohen Toleranzgrenzen, die es in Österreich beim Überschreiten von Tempolimits gibt, sind für die Verkehrssicherheit kontraproduktiv und sollten nach Schweizer Vorbild gesenkt werden. „Tempolimits sind keine Mindestgeschwindigkeit, sondern eine Höchstgeschwindigkeit“, betont VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky. Auch die Vorbildwirkung von Erwachsenen gegenüber Kindern und Führerscheinneulingen ist dabei wichtig.

VCÖ: Raserei verlängert Anhalteweg extrem

Anhalteweg (Reaktionsweg und Bremsweg bei trockener Fahrbahn, Reaktionszeit 0,8 Sekunden)

Tempo 50 km/h: 24 Meter

Tempo 90 km/h: 61 Meter (Tempo nach 24 Metern: 85 km/h)

Tempo 100 km/h: 74 Meter (Tempo nach 24 Metern: 98 km/h)

Tempo 110 km/h: 87 Meter (Tempo nach 24 Metern: 110 km/h)

 

Quelle: VCÖ 2026

Zurück zur Übersicht

VCÖ: Österreich hinkt bei neuzugelassenen E-Pkw dem europäischen Spitzenfeld hinterher

VCÖ (Wien, 5. Mai 2026) – Das europäische Spitzenfeld fährt Österreich bei den E-Pkw-Neuzulassungen auf und davon. Während in Österreich heuer im 1. Quartal 22,5 Prozent der Neuwagen Elektroautos waren, war der E-Pkw-Anteil in Finnland doppelt so hoch, in Dänemark dreieinhalb Mal so hoch und in Norwegen viereinhalb Mal so hoch, informiert die Mobilitätsorganisation VCÖ. Da in Österreich rund zwei Drittel der Neuwagen auf Firmen oder andere juristische Personen zugelassen werden, sind Anreize und Maßnahmen bei Firmenwagen essentiell, damit Österreich den E-Pkw-Anteil deutlich erhöht. Der Plan der Bundesregierung, den Sachbezug nur für Elektro-Firmenautos zu erhöhen, wäre kontraproduktiv. Es müsste daher auch der Sachbezug für Firmenwagen mit Verbrennungsmotor entsprechend erhöht werden, betont der VCÖ.

Mehr dazu
Foto: E-Auto, welches gerade geladen wird, vor einem Feld mit Windrädern

VCÖ: Vieles neu macht der Mai bei E-Scooter, E-Bikes, Klimaticket und automatisierte Zufahrtskontrollen

VCÖ (Wien, 29. April 2026) – Mit 1. Mai tritt die 36. StVO-Novelle in Kraft, die einige Neuerungen bringt. So müssen E-Scooter mit Blinkern, Lichtanlage und Klingel ausgerüstet sein. Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr gilt eine Helmpflicht für das Fahren mit E-Scootern, für das Fahren mit E-Bikes gilt diese bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Zudem können Städte nun kamerabasierte Zufahrtskontrollen einführen. Europaweit haben bereits rund 500 Städte kamerabasierte Zufahrtskontrollen, wie eine aktuelle VCÖ-Untersuchung zeigt. Und es gibt neu ein zweimonatiges Schnupper-Klimaticket für das Fahren mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Österreich.

Mehr dazu