VCÖ zu Aus für Dritte Piste: Aus ökologischen und ökonomischen Gründen zu begrüßen

VCÖ (Wien, 26. November) - Die Mobilitätsorganisation VCÖ begrüßt die Entscheidung des Flughafen Wien. Das Aus für die Dritte Piste ist sowohl aus ökologischen als auch ökonomischen Gründen sinnvoll und vernünftig. Damit werden CO2-Emissionen und Schadstoff-Emissionen sowie zusätzlicher Fluglärm vermieden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Jahr 2017 in seinem (ablehnenden) Erkenntnis festgehalten, dass mit zusätzlichen 1,17 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr durch die Dritte Piste zu rechnen wäre. Eine kürzlich im November veröffentlichte internationale Studie zeigt, dass die häufig betonte Verbindung zwischen Wirtschaftswachstum und Flugverkehr in Wirklichkeit schwächer ist als oftmals angenommen (T&E Studie). Bereits im Jahr 2017 bewerteten Analysten der Raiffeisen Centrobank das damalige Nein des Bundesverwaltungsgerichts zur 3. Piste positiv. Demnach würden die Einsparungen (damalige Baukosten 1,25 Milliarden Euro, heute wären es zwei Milliarden Euro) die negativen Effekte der Entscheidung übertreffen. Insgesamt sieht der VCÖ die EU und ihre Mitgliedsstaaten gefordert, die internationalen Bahnverbindungen in Europa rascher und stärker auszubauen und zu verbessern.

Zurück zur Übersicht

E-Retrofitting ermöglicht die Umrüstung von Benzin- und Dieselfahrzeugen auf Elektro-Antrieb

In Frankreich gibt es seit dem Jahr 2020 ein Gesetz, das Bedingungen für die standardisierte Umrüstung von Kraftfahrzeugen auf Batterie- oder Brennstoffzellen-Elektro-Antrieb festlegt. Professionelle Anbieter können so ihre Umbausätze für konkrete Fahrzeug-Modelle als Prototypen behördlich genehmigen lassen. Erste Anbieter für dieses „E-Retrofitting“ sind inzwischen am Markt.

Mehr dazu

Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Mehr dazu