VCÖ zu Kfz-Pickerl: Autos sollten ab sieben Jahren jährlich überprüft werden

VCÖ: Überprüfungen für Verkehrssicherheit und Gesundheitsschutz wichtig

VCÖ (Wien, 3. Dezember 2025) - Bei der §57a-Begutachtung wird die Verkehrssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit eines Fahrzeugs überprüft. Die Bundesregierung möchte die Intervalle für das "Pickerl" von 3-2-1 auf 4-2-2-2-1 verlängern. Die Verlängerung des ersten Prüfintervalls von drei auf vier Jahre ist in Ordnung. Dass aber künftig jährliche Überprüfungen erst für Pkw, die älter als zehn Jahre sind, vorgeschrieben sind, ist aus Sicht der Mobilitätsorganisation VCÖ sowohl für die Verkehrssicherheit als auch für die Luftqualität problematisch.

„Grundsätzlich haben wir Verständnis für die Zielsetzung des Vorschlags, jedoch darf dieser nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit und des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung gehen", stellt VCÖ-Experte Michael Schwendinger fest. Die Erfahrung zeigt, dass bei neueren Fahrzeugen eine Verlängerung des Prüfintervalls vertretbar ist, jedoch bei älteren Fahrzeugen eine jährliche Überprüfung sowohl im Interesse der Verkehrssicherheit als auch im Interesse der Luftqualität wichtig ist. Beim Pickerl werden unter anderem Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Reifen, Fahrwerk, Karosserie, Fahrgestell sowie Abgaswerte und Lärm-Emissionen geprüft. Werden die Abgaswerte nicht eingehalten, verschmutzen mehr Schadstoffe, wie Feinstaub und Stickoxide, die Luft. Gerade in den Städten und entlang stark befahrener Straßen werden Anrainerinnen und Anrainer dann einer erhöhten Belastung durch gesundheitsschädliche Abgase ausgesetzt. Die Regierung sieht eine jährliche Überprüfung erst für Pkw vor, die älter als zehn Jahre sind. Der VCÖ spricht sich für eine jährliche Überprüfung für Pkw aus, die älter als sechs Jahre sind und damit für ein 4-2-1 Intervall.

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VCÖ warnt vor negativen Folgen einer Helmpflicht für Elektrofahrräder und E-Scooter

VCÖ (Wien, 21. August 2025) – Die Mobilitätsorganisation VCÖ warnt vor den negativen Auswirkungen einer Helmpflicht fürs Fahren mit Elektrofahrrädern und E-Scootern. Damit würde Unfallopfern ohne Helm in der Regel ein Mitverschulden an ihren Verletzungen attestiert und das Schmerzengeld entsprechend reduziert, sogar dann, wenn sie unverschuldet niedergefahren werden. Eine Helmpflicht würde zudem das Ende von E-Bike- und E-Scooter-Sharing bedeuten und damit das Mobilitätsangebot für die Bevölkerung verringern. Vor allem aber gibt es deutlich wirksamere Maßnahmen, um die Sicherheit für das Fahren mit Elektrofahrrädern und mit E-Scootern zu erhöhen, betont der VCÖ. Neben einer Bewusstseinskampagne für das Helmtragen, ist vor allem die Infrastruktur für den Radverkehr rasch und deutlich zu verbessern.

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VCÖ: Heuer bereits 55 Motorradfahrer bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen – plus 25 Prozent

VCÖ (Wien, 14. August 2025) – Die Zahl der tödlichen Motorradunfälle ist heuer in Österreich stark gestiegen: Seit Jahresanfang kamen bereits 55 Motorradfahrer im Straßenverkehr ums Leben, um elf mehr als zur gleichen Zeit des Vorjahres, macht die Mobilitätsorganisation VCÖ aufmerksam. Im Vorjahr hat sich die Zahl der tödlich verunglückten Motorradfahrer von 44 Mitte August auf 83 bis zum Jahresende fast verdoppelt. Der Großteil der tödlichen Motorradunfälle passiert auf Freilandstraßen. Auch insgesamt ist die Zahl der Verkehrstoten in Österreich statt zu sinken heuer deutlich gestiegen. Der VCÖ fordert verstärkte Maßnahmen gegen die Hauptunfallursachen Ablenkung und nicht angepasste Geschwindigkeit.

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