VCÖ zu Kfz-Pickerl: Autos sollten ab sieben Jahren jährlich überprüft werden

VCÖ: Überprüfungen für Verkehrssicherheit und Gesundheitsschutz wichtig

VCÖ (Wien, 3. Dezember 2025) - Bei der §57a-Begutachtung wird die Verkehrssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit eines Fahrzeugs überprüft. Die Bundesregierung möchte die Intervalle für das "Pickerl" von 3-2-1 auf 4-2-2-2-1 verlängern. Die Verlängerung des ersten Prüfintervalls von drei auf vier Jahre ist in Ordnung. Dass aber künftig jährliche Überprüfungen erst für Pkw, die älter als zehn Jahre sind, vorgeschrieben sind, ist aus Sicht der Mobilitätsorganisation VCÖ sowohl für die Verkehrssicherheit als auch für die Luftqualität problematisch.

„Grundsätzlich haben wir Verständnis für die Zielsetzung des Vorschlags, jedoch darf dieser nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit und des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung gehen", stellt VCÖ-Experte Michael Schwendinger fest. Die Erfahrung zeigt, dass bei neueren Fahrzeugen eine Verlängerung des Prüfintervalls vertretbar ist, jedoch bei älteren Fahrzeugen eine jährliche Überprüfung sowohl im Interesse der Verkehrssicherheit als auch im Interesse der Luftqualität wichtig ist. Beim Pickerl werden unter anderem Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Reifen, Fahrwerk, Karosserie, Fahrgestell sowie Abgaswerte und Lärm-Emissionen geprüft. Werden die Abgaswerte nicht eingehalten, verschmutzen mehr Schadstoffe, wie Feinstaub und Stickoxide, die Luft. Gerade in den Städten und entlang stark befahrener Straßen werden Anrainerinnen und Anrainer dann einer erhöhten Belastung durch gesundheitsschädliche Abgase ausgesetzt. Die Regierung sieht eine jährliche Überprüfung erst für Pkw vor, die älter als zehn Jahre sind. Der VCÖ spricht sich für eine jährliche Überprüfung für Pkw aus, die älter als sechs Jahre sind und damit für ein 4-2-1 Intervall.

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VCÖ: Realer CO2-Ausstoß von Plug-in-Hybrid-Pkw im Schnitt viermal so hoch wie die Herstellerangaben

VCÖ (Wien, 17. Dezember 2025) – Die EU-Kommission möchte Plug-in-Hybride mit Verbrennungsmotor als „effiziente Technologie“ auch nach dem Jahr 2035 bei Neuwagen erlauben. Doch Plug-in-Hybride sind nur auf dem Papier „hocheffizient“, weist die Mobilitätsorganisation VCÖ auf Daten der Europäischen Umweltagentur hin. Diese zeigen, dass sie beim Fahren auf der Straße im Schnitt viermal so viel klimaschädliches CO2 ausstoßen wie bei den standardisierten WLTP-Messverfahren ermittelt wird. Der reale CO2-Ausstoß von Plug-in-Hybriden ist nur geringfügig niedriger als jener von Benzin- und Diesel-Pkw. Die Ausnahme für Plug-in-Hybride ist ebenso wenig gerechtfertigt, wie deren steuerliche Begünstigung. In Österreich gibt es erstmals mehr als 100.000 Plug-in-Hybride, informiert der VCÖ.

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Auspuff eines Autos, der sichtbar Schadstoffe ausstößt

Verbrenner-Aus bei Neuwagen – Planungssicherheit statt Zickzack-Kurs

Vor drei Jahren hat die EU einen klaren Plan beschlossen, um die CO2-Emissionen der neuzugelassenen Pkw-Flotte bis zum Jahr 2035 schrittweise auf null Gramm zu senken. Es war ein Kompromiss, man ist der Autoindustrie schon damals weit entgegen gekommen. Denn aus Umwelt- und Energiesicht müsste der Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor früher erfolgen. Nun hat die EU-Kommission das Ziel von 100 Prozent auf 90 Prozent aufgeweicht. Ein Rückschritt, der die notwendige Transformation der EU-Autoindustrie verzögert.

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Foto: Spencer Imbrock, unsplash