VCÖ zu Kfz-Pickerl: Autos sollten ab sieben Jahren jährlich überprüft werden

VCÖ: Überprüfungen für Verkehrssicherheit und Gesundheitsschutz wichtig

VCÖ (Wien, 3. Dezember 2025) - Bei der §57a-Begutachtung wird die Verkehrssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit eines Fahrzeugs überprüft. Die Bundesregierung möchte die Intervalle für das "Pickerl" von 3-2-1 auf 4-2-2-2-1 verlängern. Die Verlängerung des ersten Prüfintervalls von drei auf vier Jahre ist in Ordnung. Dass aber künftig jährliche Überprüfungen erst für Pkw, die älter als zehn Jahre sind, vorgeschrieben sind, ist aus Sicht der Mobilitätsorganisation VCÖ sowohl für die Verkehrssicherheit als auch für die Luftqualität problematisch.

„Grundsätzlich haben wir Verständnis für die Zielsetzung des Vorschlags, jedoch darf dieser nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit und des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung gehen", stellt VCÖ-Experte Michael Schwendinger fest. Die Erfahrung zeigt, dass bei neueren Fahrzeugen eine Verlängerung des Prüfintervalls vertretbar ist, jedoch bei älteren Fahrzeugen eine jährliche Überprüfung sowohl im Interesse der Verkehrssicherheit als auch im Interesse der Luftqualität wichtig ist. Beim Pickerl werden unter anderem Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Reifen, Fahrwerk, Karosserie, Fahrgestell sowie Abgaswerte und Lärm-Emissionen geprüft. Werden die Abgaswerte nicht eingehalten, verschmutzen mehr Schadstoffe, wie Feinstaub und Stickoxide, die Luft. Gerade in den Städten und entlang stark befahrener Straßen werden Anrainerinnen und Anrainer dann einer erhöhten Belastung durch gesundheitsschädliche Abgase ausgesetzt. Die Regierung sieht eine jährliche Überprüfung erst für Pkw vor, die älter als zehn Jahre sind. Der VCÖ spricht sich für eine jährliche Überprüfung für Pkw aus, die älter als sechs Jahre sind und damit für ein 4-2-1 Intervall.

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VCÖ: Im Vorjahr passierten in Österreich 100 Schulwegunfälle am Schutzweg!

VCÖ (Wien, 30. August 2024) – 100 der 450 Schulwegunfälle des Vorjahres passierten auf Schutzwegen, wie eine aktuelle Analyse der Mobilitätsorganisation VCÖ auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Um die Sicht auf Kinder, die den Schutzweg überqueren möchten, zu verbessern, ist eine Ausweitung des Halte- und Parkverbots vor Schutzwegen von fünf auf zehn Metern wichtig. Zudem erinnert der VCÖ an die seit 30 Jahren in der Straßenverkehrsordnung verankerte Regelung, dass Kindern immer – auch ohne Schutzweg – das sichere Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen ist. Der VCÖ ruft zudem auf, Problem- und Gefahrenstellen beim VCÖ-Schulwegcheck zu melden und hier in eine Online-Karte einzutragen.

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Foto: Norbert Novak