VCÖ zu Kfz-Pickerl: Autos sollten ab sieben Jahren jährlich überprüft werden

VCÖ: Überprüfungen für Verkehrssicherheit und Gesundheitsschutz wichtig

VCÖ (Wien, 3. Dezember 2025) - Bei der §57a-Begutachtung wird die Verkehrssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit eines Fahrzeugs überprüft. Die Bundesregierung möchte die Intervalle für das "Pickerl" von 3-2-1 auf 4-2-2-2-1 verlängern. Die Verlängerung des ersten Prüfintervalls von drei auf vier Jahre ist in Ordnung. Dass aber künftig jährliche Überprüfungen erst für Pkw, die älter als zehn Jahre sind, vorgeschrieben sind, ist aus Sicht der Mobilitätsorganisation VCÖ sowohl für die Verkehrssicherheit als auch für die Luftqualität problematisch.

„Grundsätzlich haben wir Verständnis für die Zielsetzung des Vorschlags, jedoch darf dieser nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit und des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung gehen", stellt VCÖ-Experte Michael Schwendinger fest. Die Erfahrung zeigt, dass bei neueren Fahrzeugen eine Verlängerung des Prüfintervalls vertretbar ist, jedoch bei älteren Fahrzeugen eine jährliche Überprüfung sowohl im Interesse der Verkehrssicherheit als auch im Interesse der Luftqualität wichtig ist. Beim Pickerl werden unter anderem Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Reifen, Fahrwerk, Karosserie, Fahrgestell sowie Abgaswerte und Lärm-Emissionen geprüft. Werden die Abgaswerte nicht eingehalten, verschmutzen mehr Schadstoffe, wie Feinstaub und Stickoxide, die Luft. Gerade in den Städten und entlang stark befahrener Straßen werden Anrainerinnen und Anrainer dann einer erhöhten Belastung durch gesundheitsschädliche Abgase ausgesetzt. Die Regierung sieht eine jährliche Überprüfung erst für Pkw vor, die älter als zehn Jahre sind. Der VCÖ spricht sich für eine jährliche Überprüfung für Pkw aus, die älter als sechs Jahre sind und damit für ein 4-2-1 Intervall.

Zurück zur Übersicht

VCÖ begrüßt beschlossene Zufahrtsregulierung in der Stadt Salzburg

VCÖ (Wien, 4. Mai 2026) - Die Mobilitätsorganisation VCÖ begrüßt den heutigen Beschluss der Stadtregierung Salzburgs, den Autoverkehr in der Altstadt zu beschränken. Im Juli und August dürfen nur Autos mit Kennzeichen aus der Stadt und den Umlandbezirken einfahren. Gäste können ihren Pkw an den Parkplätzen am Stadtrand um 7,50 Euro pro Tag stehen lassen und mit dem Ticket können bis zu fünf Personen den ganzen Tag den Öffentlichen Verkehr in der Stadt nutzen. Der VCÖ sieht in der Maßnahme einen wichtigen Schritt, um die Verkehrsbelastung in der Stadt zu reduzieren.

Mehr dazu
Foto:  Petra Bork/pixelio.de

VCÖ: Autoverkehr auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen ging im 1. Quartal bei jeder 2. Zählstelle zurück

VCÖ (Wien, 24. April 2026) – Heuer waren im 1. Quartal bei 127 von 248 Zählstellen auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen weniger Pkw unterwegs als im 1. Quartal des Vorjahres, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Asfinag zeigt. An Werktagen gab es an 132 Zählstellen einen Rückgang. Die Mobilitätsorganisation VCÖ betont, dass Unternehmen mit Öffi-Jobtickets, Leasingrädern, der Förderung von Fahrgemeinschaften und anderen Maßnahmen des Mobilitätsmanagements ihre Beschäftigten unterstützen können. Der VCÖ fordert in den Ballungsräumen eine eigene Spur für Busse und Fahrgemeinschaften sowie Schnellbusverbindungen und Rad-Highways als effiziente Stadt-Umland-Verbindungen.

Mehr dazu
Foto: Autobahn, auf welcher einige Pkw und Lkw fahren