VCÖ zu Kfz-Pickerl: Autos sollten ab sieben Jahren jährlich überprüft werden

VCÖ: Überprüfungen für Verkehrssicherheit und Gesundheitsschutz wichtig

VCÖ (Wien, 3. Dezember 2025) - Bei der §57a-Begutachtung wird die Verkehrssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit eines Fahrzeugs überprüft. Die Bundesregierung möchte die Intervalle für das "Pickerl" von 3-2-1 auf 4-2-2-2-1 verlängern. Die Verlängerung des ersten Prüfintervalls von drei auf vier Jahre ist in Ordnung. Dass aber künftig jährliche Überprüfungen erst für Pkw, die älter als zehn Jahre sind, vorgeschrieben sind, ist aus Sicht der Mobilitätsorganisation VCÖ sowohl für die Verkehrssicherheit als auch für die Luftqualität problematisch.

„Grundsätzlich haben wir Verständnis für die Zielsetzung des Vorschlags, jedoch darf dieser nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit und des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung gehen", stellt VCÖ-Experte Michael Schwendinger fest. Die Erfahrung zeigt, dass bei neueren Fahrzeugen eine Verlängerung des Prüfintervalls vertretbar ist, jedoch bei älteren Fahrzeugen eine jährliche Überprüfung sowohl im Interesse der Verkehrssicherheit als auch im Interesse der Luftqualität wichtig ist. Beim Pickerl werden unter anderem Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Reifen, Fahrwerk, Karosserie, Fahrgestell sowie Abgaswerte und Lärm-Emissionen geprüft. Werden die Abgaswerte nicht eingehalten, verschmutzen mehr Schadstoffe, wie Feinstaub und Stickoxide, die Luft. Gerade in den Städten und entlang stark befahrener Straßen werden Anrainerinnen und Anrainer dann einer erhöhten Belastung durch gesundheitsschädliche Abgase ausgesetzt. Die Regierung sieht eine jährliche Überprüfung erst für Pkw vor, die älter als zehn Jahre sind. Der VCÖ spricht sich für eine jährliche Überprüfung für Pkw aus, die älter als sechs Jahre sind und damit für ein 4-2-1 Intervall.

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VCÖ: Einseitige Erhöhung des Sachbezugs bei Elektro-Firmenwagen ist kontraproduktiv

VCÖ (Wien, am 5. Juni 2026) – Während für die private Nutzung von Elektro-Firmenwagen ab dem Jahr 2027 erstmals ein Sachbezug eingeführt wird, wird der bereits bestehende Sachbezug für Verbrenner-Firmenwagen nicht erhöht. Damit sinkt der Anreiz für die Anschaffung von Elektroautos als Firmenwagen, was für die Energie- und Klimaziele kontraproduktiv ist. Die Zahl der privat genutzten Firmenwagen hat sich seit dem Jahr 2014 auf rund 198.000 im Vorjahr fast verdoppelt, informiert der VCÖ. Der VCÖ fordert eine Erhöhung des Sachbezugs für Verbrenner-Firmenwagen im Ausmaß des neuen Sachbezugs für E-Pkw sowie die Abschaffung der Deckelung des Sachbezugs.

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Gent steigert Radverkehr durch Infrastrukturumbau

Im Jahr 2017 wurde in Gent die Innenstadt sechs Sektoren eingeteilt, die für den motorisierten Durchzugsverkehr nicht mehr direkt passierbar sind. Schlüsselstraßen wurden in Radwege umgewandelt, Brücken für Kfz gesperrt. Mit dem Fahrrad, zu Fuß und mit dem Öffentlichen Verkehr kann die Innenstadt weiterhin durchquert werden.

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Elektronisches Schild bei Zufahrtskontrolle für Pkw in Mailand