VCÖ zu Weltgedenktag für Straßenverkehrsopfer: Seit 1995 mehr als 20.000 Verkehrstote in Österreich

VCÖ: Mit verstärkten unfallvermeidenden Maßnahmen Menschenleben retten

Foto: Kleines Kreuz mit Kerzen neben einer Freilandstraße

VCÖ (Wien, 14. November 2025) – Seit dem Jahr 1995 ist der dritte Sonntag im November der Weltgedenktag für Straßenverkehrsopfer. Die Mobilitätsorganisation VCÖ weist darauf hin, dass in diesem Zeitraum in Österreich 20.402 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen sind. Die meisten Todesopfer weist Niederösterreich mit 5.665 auf. Im Vorjahr war die Zahl der Verkehrstoten um 71 Prozent niedriger als im Jahr 1995. Doch heuer ist die Zahl der im Straßenverkehr tödlich Verunglückten gestiegen und ist mit 348 um 42 höher als zur gleichen Zeit des Vorjahres. Die Mobilitätsorganisation VCÖ fordert mehr unfallvermeidende Maßnahmen.

„Der Straßenverkehr hat in Österreich in den vergangenen 30 Jahren deutlich mehr Todesopfer gefordert als Eisenstadt Einwohnerinnen und Einwohner hat. Der Weltgedenktag für Straßenverkehrsopfer ist nicht nur ein Gedenktag für die vielen Menschen, die bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen sind, sondern auch eine Mahnung an die Politik, verstärkte Verkehrssicherheitsmaßnahmen umzusetzen“, stellt VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky fest.

20.402 Menschen kamen seit dem Jahr 1995 bei Verkehrsunfällen ums Leben, macht der VCÖ aufmerksam. Mit insgesamt 5.665 weist Niederösterreich die mit Abstand höchste Opferzahl auf. Es folgen Oberösterreich mit insgesamt 3.978 Verkehrstoten, die Steiermark mit 3.397 und Tirol mit 1.771 Todesopfern. Die niedrigste Anzahl an Verkehrstoten seit dem Jahr 1995 gab es in Vorarlberg mit insgesamt 671, vor Wien mit 903 und dem Burgenland mit 939.  

Die Entwicklung der vergangenen 30 Jahre zeigt, wie wichtig und wirksam Verkehrssicherheitsarbeit ist. Während im Jahr 1995 noch 1.210 Menschen im Straßenverkehr getötet wurden, waren es im Vorjahr mit 351 um 71 Prozent weniger, informiert der VCÖ. Unter anderem wurde in diesem Zeitraum das Alkohol-Limit von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt, der Mehrphasenführerschein und das Vormerksystem eingeführt sowie in Gemeinden und Städten verstärkt Verkehrsberuhigung, Tempo 30 statt 50 und mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger umgesetzt. Auch die Kontrollen der Exekutive, die Einführung der Alkovortestgeräte und verbesserte Kontrollen etwa durch die Section Control haben einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet.

Doch der internationale Vergleich zeigt, dass Österreich in puncto Verkehrssicherheit noch viel aufzuholen hat. Während in Österreich im Vorjahr 38 Menschen pro Million Einwohnerinnen und Einwohner bei Verkehrsunfällen starben, waren es in Schweden mit 20 fast um die Hälfte weniger. Und die mit Österreich sehr gut vergleichbare Schweiz verzeichnete im Vorjahr mit 250 um 101 Verkehrstote weniger als Österreich. „Österreich braucht mehr unfallvermeidende Maßnahmen und muss stärker gegen die Hauptunfallursachen für tödliche Verkehrsunfälle Ablenkung und zu hohes Tempo vorgehen“, betont VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky. So soll endlich auch in Österreich Handy am Steuer ins Vormerksystem aufgenommen werden und auf Freilandstraßen Tempolimit 80 die Höchstgeschwindigkeit werden. Die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger kann unter anderem mit verstärkter Verkehrsberuhigung in Städten und Gemeinden erhöht werden, die Zahl schwerer Radfahrunfälle ist am wirksamsten mit dem Ausbau und der Verbesserung der Radinfrastruktur zu reduzieren. Im Vorjahr gab es in Österreich auf baulich getrennten Radwegen keinen einzigen tödlichen Radunfall.  

Die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen unterstreicht auch die heurige Unfallbilanz. Statt zu sinken ist die Zahl der Verkehrstoten deutlich gestiegen. Mit 348 ist die Zahl der Todesopfer um 42 höher als zur gleichen Zeit des Vorjahres, macht der VCÖ aufmerksam.

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VCÖ begrüßt Ermöglichung automationsunterstützter Zufahrtskontrolle durch StVO-Novelle

VCÖ (Wien, 16. Oktober 2025) – Der VCÖ begrüßt in einer ersten Reaktion die Ermöglichung der automatisationsunterstützten Zufahrtskontrolle, die von zahlreichen Städten für die Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen gefordert wurde. Automatisationsunterstützte Zufahrtskontrollen gibt es international bereits in zahlreichen Städten. Die Helmpflicht für unter 14-Jährige für Elektro-Fahrräder und unter 16-Jährige bei E-Scooter ist  gut, wichtig ist aber für die Verkehrssicherheit, dass einerseits das Tempo bei E-Scooter wie in Deutschland und der Schweiz auf 20 km/h gedrosselt wird und dass die zahlreichen Lücken im Radwegenetz rasch geschlossen werden. Zudem muss die Umsetzung der neuen Vorschriften für E-Scooter und für die zweirädigen Kleinkrafträder ohne Pedale im Sinne des Konsumentenschutzes mit entsprechend langen Übergangsfristen erfolgen.  

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