VCÖ zur StVO-Novelle: Ermöglichung der automatisierten Zufahrtskontrolle ist positiv

VCÖ: Verstärkte unfallvermeidende Maßnahmen in Österreich umsetzen

VCÖ (Wien, 25. Februar 2026) – Die Mobilitätsorganisation VCÖ begrüßt die heute von Mobilitätsminister Peter Hanke vorgestellte 36. StVO-Novelle. Durch die Ermöglichung automatisierter Zufahrtskontrollen können Städte verstärkte Verkehrsberuhigungsmaßnahmen umsetzen. Europaweit sind bereits in rund 500 Städten automatisierte Zufahrtskontrollen erfolgreich im Einsatz. Verkehrsberuhigung ist eine zentrale Maßnahme, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, insbesondere für alle, die zu Fuß oder mit dem Rad mobil sind.

 

Der VCÖ begrüßt, dass es eine datenschutzkonforme Lösung für die automatisierten Zufahrtskontrollen gibt. Die Ermöglichung von automatisationsunterstützten Zufahrtskontrollen ist für Städte eine Unterstützung für verstärkte Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Europaweit gibt es diese in rund 500 Städten. In Italien beispielsweise gibt es in mehr als 300 Städten sogenannte „Zona traffico limitato“.

Helmtragen ist wichtig, um Verletzungen infolge von Unfällen zu vermeiden oder zu reduzieren. Dass mit Eigenverantwortung und Bewusstseinsarbeit bei Erwachsenen eine sehr hohe Helmtragequote erreicht werden kann, ist beim Schifahren zu sehen, wo es keine Helmpflicht gibt, aber fast 100 Prozent mit Helm fahren. „Insgesamt braucht es in Österreich mehr Verkehrssicherheit und verstärkte unfallvermeidende Maßnahmen. Die Unfallstatistik unterstreicht, wie wichtig eine sichere, baulich getrennte Radinfrastruktur ist. Im 3-Jahreszeitraum 2022 bis 2024 gab es in Österreich keinen einzigen tödlichen Radunfall auf Radwegen“, stellt VCÖ-Experte Michael Schwendinger fest. Auch die IDB-Unfalldaten, die sich auf Spitalsbehandlungen beziehen, unterstreichen die Wichtigkeit unfallvermeidender Maßnahmen. Von den laut IDB-Jahresbericht 37.400 Spitalsbehandlungen nach Rad- und E-Bike-Unfällen im Jahr 2024 betrafen 93 Prozent Hände, Arme, Schultern, Füße, Beine und Rumpf – Verletzungen, die mit einem Radhelm nicht zu verhindern sind. Die Zahl der Kopfverletzungen nach Rad- und E-Bike-Unfällen ist immerhin von 3.400 im Jahr 2022 auf 2.600 im Jahr 2024 zurückgegangen.

Hinsichtlich der Beschränkungen der Radweg-Benützung und der Klassifizierung leichter E-Mopeds als Kraftfahrzeuge begrüßt der VCÖ, dass es für die Betroffenen unterstützende Begleitmaßnahmen geben wird.

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