VCÖ (Wien, 1. Oktober 2024) – 592 Kinder verunglückten im Vorjahr in Österreich als Fußgängerinnen und Fußgänger im Straßenverkehr. Zwei Kinder wurden tödlich verletzt, 89 schwer, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Kinder sind vom „Vertrauensgrundsatz“ in der Straßenverkehrsordnung ausgenommen. Und ist ersichtlich, dass ein Kind die Straße überqueren möchte, dann ist das auch dort zu ermöglichen, wo es keinen Schutzweg gibt. Die Regelung des „unsichtbaren Schutzweges“ ist vielen unbekannt, obwohl sich nun im Oktober ihre Aufnahme in die Straßenverkehrsordnung (StVO) zum 30. Mal jährt. Neben verstärkten Bewusstseinskampagnen, ist im Ortsgebiet für die Sicherheit der Kinder auch mehr Tempo 30 statt 50 wichtig, betont die Mobilitätsorganisation VCÖ.
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