VCÖ (Wien, am 12. April 2021) – Laut Daten des Finanzministeriums wurden zuletzt fast ein Drittel des Pendlerpauschales von Personen mit einem Jahreseinkommen von über 45.000 Euro beantragt, informiert der VCÖ. Der Anteil beim steuerlich wirksamen Pendlerpauschale ist bei hohen Einkommen noch einmal größer, weil die Pendlerpauschale ein Steuerfreibetrag ist. Laut Berechnungen des WIFO erhält das niedrigste Einkommensviertel nur drei Prozent des steuerlich wirksamen Pendlerpauschale-Kuchens, während das höchste Einkommensviertel ein rund zwölfmal so großes Stück erhält. Zudem haben vier von zehn Personen, die ein Pendlerpauschale beziehen, einen Arbeitsweg von nur zwei bis 19 Kilometern. Der VCÖ fordert eine Umgestaltung des Pendlerpauschales mit verstärkten ökologischen Anreizen und besserer sozialer Treffsicherheit.
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