Gesellschaftliche Vielfalt im Verkehrssystem

Die Planung von Mobilitätsangeboten und Infrastruktur orientiert sich meist an einer fiktiven durchschnittlichen Person, die weitgehend einem gesunden Mann mit klassischen Vollzeit-Arbeitszeiten entspricht. Dabei sind die Ansprüche an die Mobilität genauso vielfältig wie die Gesellschaft, wie diese VCÖ-Publikation mit Daten, Fakten und konkreten Beispielen zeigt.

So unterscheiden sich Bedürfnisse je nach Lebensabschnitt. Sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für ältere Personen spielt ein an sie angepasstes öffentliches Verkehrsangebot eine besonders große Rolle für die Selbständigkeit. Menschen mit körperlichen, psychischen oder kognitiven Behinderungen haben ihrerseits spezielle Ansprüche an die Barrierefreiheit im Öffentlichen Verkehr ebenso wie im öffentlichen Raum. Das gilt auch für Migrantinnen und Migranten sowie Angehörige von sexuellen oder religiösen Minderheiten, die besondere Ansprüche an ihre persönliche Sicherheit stellen. Frauen – die sehr oft Kinder und andere Angehörige versorgen müssen und auch deshalb öfter Teilzeit arbeiten – haben meist komplexere Wegketten als Männer. Darauf nimmt der in Städten hauptsächlich sternförmig zwischen Zentrum und Rändern organisierte Öffentliche Verkehr aber ebenso zu wenig Rücksicht wie die in ländlicheren Regionen außerhalb der Stoßzeiten ausgedünnten Fahrpläne.

Die Planung für eine sozial gerechte und zukunftsfähige Mobilität orientiert sich an den vielfältigen Bedürfnissen und eröffnet so mehr Menschen Chancen, anstatt sie auszuschließen. Folgen der Öffentliche Verkehr und die Gestaltung des öffentlichen Raums Designs, die für alle Menschen funktionieren, profitieren alle Nutzerinnen und Nutzer. Barrierefreiheit ist für eine wachsende Anzahl von Menschen essenziell, für viele Menschen hilfreich und für alle komfortabel.

Wien 2022, 32 Seiten, 30,-- Euro

ISBN 978-3-903265-14-1

Publikation online lesen

Publikation im Downloadbereich kostenlos herunterladen

Zurück zur Übersicht

Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Mehr dazu

Tempo 30 für mehr Lebensqualität umsetzen

Eine Temporeduktion im Ortsgebiet hat vielfachen Nutzen für Gesundheit, Lebensqualität und Umwelt. Besonders für Kinder und die wachsende Zahl älterer Menschen verbessert sich das Verkehrsklima. Die höhere Sicherheit attraktiviert Gehen und Radfahren und schafft Platz für die notwendige Verkehrswende in Städten und Gemeinden.

Mehr dazu
Straßenszene in Graz. Zwei junge Männer fahren auf Fahrrädern durch eine verkehrsberuhigte Straße