VCÖ: Beschlagnahme von Autos von Extremrasern ist zu begrüßen – Grenze ist aber zu hoch angesetzt

VCÖ: Insgesamt Bewusstsein schärfen, dass Tempolimits einzuhalten sind

VCÖ (Wien, 26. Februar 2024) – Was in Dänemark und der Schweiz bereits passiert, wird ab 1. März auch in Österreich möglich: Autos von Extremrasern können beschlagnahmt und versteigert werden. Die Mobilitätsorganisation VCÖ sieht darin eine wichtige abschreckende Wirkung. Extremraser sind eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Die Grenzen, ab der eine Beschlagnahme möglich ist, sind aus Sicht des VCÖ zu hoch angesetzt, insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, ältere Menschen unterwegs sind. Neben Maßnahmen gegen Raser ist es aber in Österreich auch nötig, das Bewusstsein zu schärfen, dass Tempolimits einzuhalten sind.

Wer ab März im Ortsgebiet das Tempolimit um über 80 km/h überschreitet oder außerorts um über 90 km/h, dessen Auto kann beschlagnahmt und in der Folge versteigert werden. Bei Rasern, die Wiederholungstäter sind, liegt die Grenze bei 60 km/h zu schnell im Ortsgebiet bzw. 70 km/h zu schnell außerhalb des Ortsgebiets. „Die Bevölkerung ist vor Rasern zu schützen. In den Händen von Rasern wird ein Auto zur gefährlichen Waffe. Dass das Auto künftig beschlagnahmt werden kann, ist daher zu begrüßen. Die Grenzen, ab der eine Beschlagnahme möglich ist, sind aber zu hoch angesetzt, insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, ältere Menschen unterwegs sind“, stellt VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky fest.

Der Anhalteweg, der sich aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammensetzt, nimmt durch Raserei extrem zu: Während ein Pkw bei Tempo 50 auf trockener Fahrbahn nach rund 24 Metern steht, hat er bei 100 km/h einen Anhalteweg von rund 74 Metern und bei 130 km/h einen Anhalteweg von rund 116 Metern und nach 23 Metern die volle Geschwindigkeit.

Insgesamt ist das Bewusstsein zu schärfen, dass das Überschreiten von Tempolimits kein Kavaliersdelikt ist. In den ersten drei Quartalen des Vorjahres war laut Statistik Austria nichtangepasste Geschwindigkeit die Ursache von 82 tödlichen Verkehrsunfällen in Österreich und damit die häufigste Ursache tödlicher Verkehrsunfälle, macht der VCÖ aufmerksam.

Die hohen Toleranzgrenzen, die es in Österreich beim Überschreiten von Tempolimits gibt, sind für die Verkehrssicherheit kontraproduktiv und sollten nach Schweizer Vorbild gesenkt werden. „Tempolimits sind keine Mindestgeschwindigkeit, sondern eine Höchstgeschwindigkeit“, erinnert VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky. Auch die Vorbildwirkung von Erwachsenen gegenüber Kindern und Führerscheinneulingen ist dabei wichtig.

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VCÖ zu Unfallstatistik 2023: Verkehrssicherheitsziel massiv verfehlt

VCÖ (Wien, 26. April 2024) - Österreich hat im Vorjahr sein Verkehrssicherheitsziel massiv verfehlt. Statt zu sinken ist die Zahl der Verkehrstoten im Jahr 2023 um 32 von 370 auf 402 gestiegen. Die Hauptunfallursachen für die tödlichen Verkehrsunfälle waren laut Statistik Austria nichtangepasste Geschwindigkeit sowie Unachtsamkeit und Ablenkung. Besonders stark ist die Zahl der tödlichen Unfälle auf Freilandstraßen sowie auf Autobahnen und Schnellstraßen gestiegen, macht der VCÖ aufmerksam.

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VCÖ: Leichtere Umsetzung von Tempo 30 erhöht Verkehrssicherheit in Gemeinden und Städten

VCÖ (Wien, 21. März 2024) – Die Verkehrssicherheit im Ortsgebiet muss insbesondere für die schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, wie Kinder sowie Seniorinnen und Senioren erhöht werden, betont die Mobilitätsorganisation VCÖ. Die heute in den Nationalrat eingebrachte 35. StVO-Novelle ist aus Sicht des VCÖ ein wichtiger Schritt für mehr Verkehrssicherheit in den Gemeinden und Städten. Tempo 30 statt 50 halbiert den Anhalteweg, reduziert den Verkehrslärm und erhöht die Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner.

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Foto: Sarah Duit