VCÖ: Öffentliche Beschaffung muss auch bei klimaverträglicher Mobilität Vorreiterrolle einnehmen!
VCÖ begrüßt neuen Aktionsplan „Nachhaltige Beschaffung“
VCÖ (Wien, 23. Juni 2021) – Der VCÖ begrüßt den heute von der Bundesregierung beschlossenen Aktionsplan „Nachhaltige Beschaffung“ als wichtigen Schritt, damit die öffentliche Hand auch bei der klimaverträglichen Mobilität eine Vorreiterrolle einnimmt. Bei neu angeschafften Kraftfahrzeugen wird bis zum Jahr 2026 der emissionsfreie Antrieb (batterieelektrisch oder Brennstoffzelle) der Standard sein, nur in begründeten Ausnahmefällen dürfen Neuanschaffungen andere Antriebe haben. Ab 2027 sind Neufahrzeuge ausnahmslos emissionsfrei.
Die öffentliche Hand hat nicht nur die Aufgabe, durch Vorgaben und Gesetze die Rahmenbedingungen zu setzen, damit Österreich auf Klimakurs kommt, sondern muss auch in der Beschaffung als Vorbild vorangehen, insbesondere auch bei der Mobilität, betont der VCÖ.
Positiv ist auch die Vorgabe, dass möglichst kleinere Fahrzeuge angeschafft werden. „Bei E-Fahrzeugen gilt das gleiche wie für Verbrenner: Je größer und schwerer das Fahrzeug, umso höher der Energieverbrauch und umso schlechter die Umweltbilanz“, erinnert VCÖ-Experte Michael Schwendinger. Ebenso ist es klimafreundlicher, wenn kürzere Strecken mit Fahrrad oder Transport-Fahrrad zurückgelegt werden, wie das auch im Aktionsplan festgehalten ist und Dienstfahrten mit der Bahn statt mit Pkw oder Flugzeug gemacht werden.
Weiterer positiver Punkt im Aktionsplan: Für die Gäste von Veranstaltungen der öffentlichen Hand sollen Anreize für eine klimaverträgliche Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad gesetzt werden. „Gerade im Mobilitätsmanagement schlummert ein großes Klimaschutz-Potenzial. Veranstaltungen verursachen Mobilität und deshalb sind Vorgaben für diesen Bereich ebenso wichtig, wie für Dienstreisen und für den Weg zur Arbeit“, betont VCÖ-Experte Schwendinger. Der Vorrang für langlebige Produkte statt Wegwerfware trägt wiederum zur Reduktion von Lkw-Fahrten bei.