VCÖ: Zwei Drittel der Neuwagen auf Firmen und andere juristische Personen zugelassen

VCÖ: NoVA-Reform wichtiger Anreiz für Reduktion des CO2-Ausstoßes von Neuwagen

Auspuff eines Autos, der sichtbar Schadstoffe ausstößt

VCÖ (Wien, 22. November 2020) – Zwei Drittel der neuen Pkw werden auf Firmen oder andere „juristische Personen“ neu zugelassen, informiert der VCÖ. Ab Juli 2021 wird die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Neuwagen mit hohem CO2-Ausstoß teurer. Damit wird ein Anreiz gesetzt, beim Neuwagenkauf spritsparende oder emissionsfreie Modelle zu wählen. Emissionsfreie Modelle sowie Pkw mit weniger als rund 120 Gramm CO2 zahlen gar keine NoVA, macht der VCÖ aufmerksam.

„Je höher der CO2-Ausstoß von Neuwagen ist, desto mehr zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen braucht es, um die Klimaziele erreichen zu können. Die NoVA-Reform setzt starke Anreize, Neuwagen zu wählen, die spritsparender sind und damit weniger CO2 verursachen“, sieht VCÖ-Experte Michael Schwendinger die NoVA-Reform der Bundesregierung als wichtigen Schritt, um die klimaschädlichen Emissionen des Verkehrs zu reduzieren.

Zwei Drittel der neuen Pkw wurden im Vorjahr auf Firmen und andere juristische Personen neuzugelassen, in Wien sogar 77 Prozent, berichtet der VCÖ. „In allen Bundesländern lag der Anteil über 50 Prozent. Wenn sich Firmen beim Neuwagenkauf gegen klimaschädliche Spritfresser und für emissionsfreie oder spritsparende Modelle entscheiden, wird der CO2-Ausstoß des Pkw-Verkehrs reduziert und die Betriebe sparen sich gleichzeitig einiges an Geld, etwa indem sie auch niedrigere Spritkosten haben.“

Ab dem Juli 2021 wird der CO2-Freibetrag von derzeit 115 auf 112 Gramm gesenkt. Zusätzlich bleibt der Abzugsbetrag von 350,- Euro erhalten.  Dadurch werden weiterhin zahlreiche Modelle keine NoVA zahlen, nämlich jene, deren Spritverbrauch laut Herstellerangaben weniger als 4,5 (Diesel) bis rund 5 Liter (Benzin) pro 100 Kilometer beträgt. Emissionsfreie Fahrzeuge, wie E-Pkw, sind von der NoVA befreit. Der Anteil der E-Pkw betrug im Oktober bereits 6,5 Prozent und war damit doppelt so hoch wie noch im Jänner. In den Niederlanden, wo die Zulassungssteuer noch stärker nach dem CO2-Ausstoß gestaffelt ist, war der E-Pkw Anteil im Oktober bereits bei über 20 Prozent. Die Hersteller bringen zunehmend mehr E-Pkw-Modelle auf den Markt, der Anteil der E-Pkw wird stark steigen.

Dass die NoVA-Reform auch das bisherige Steuerschlupfloch für Pickups schließt, war ein längst überfälliger Schritt. Obwohl Pickups besonders viel CO2-Ausstoß waren sie als so genannte "Fiskal-Lkw" von der NoVA befreit. Mit Inkrafttreten der NoVA-Reform wird auch für diese Spritfresser NoVA zu bezahlen sein.

„Angesichts der sich verschärfenden Klimakrise können wir uns kein Trödeln mehr beim Klimaschutz leisten. Es muss deutlich mehr getan werden als bisher. Umso wichtiger ist es, die ökosoziale Steuerreform rasch umzusetzen. CO2 höher bepreisen, gleichzeitig Arbeit niedriger besteuern. Damit kommen wir nicht nur den Klimazielen näher, sondern es werden damit auch mehr Arbeitsplätze geschaffen und die Arbeitslosigkeit reduziert“, stellt VCÖ-Experte Schwendinger fest.

VCÖ: In Österreich zwei Drittel der neuen Pkw Firmenwagen (Anteil der auf Firmen oder andere juristische Personen neuzugelassene Pkw im Jahr 2019)

Wien: 77,0 %

Salzburg: 67,5 %

Oberösterreich: 63,4 %

Tirol: 60,5 %

Steiermark: 58,7 %

Kärnten: 53,0 %

Niederösterreich: 52,8 %

Vorarlberg: 52,6 %

Burgenland: 50,5 %

Österreich: 66,8 %

Quelle: Datafact, VCÖ 2020

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