VCÖ (Wien, 5. Dezember 2022) – Was in Italien, der Schweiz oder Dänemark bereits umgesetzt ist, wird der Exekutive künftig auch in Österreich möglich sein: Das Fahrzeug von Extremrasern zu beschlagnahmen. Die Mobilitätsorganisation VCÖ sieht darin einen Schritt, um die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vor Extremrasern besser zu schützen. Jedoch ist aus Sicht des VCÖ die Grenze, ab der das Fahrzeug beschlagnahmt werden kann, zu hoch angesetzt. Der VCÖ fordert, dass ein Teil der Einnahmen aus der Versteigerung beschlagnahmter Fahrzeuge für Gemeinden zur Finanzierung von Discobussen und Anrufsammeltaxis zweckgewidmet werden.
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