Frankreich ist Vorreiter bei Retrofitting

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Im Jahr 2020 hat Frankreich als erstes EU-Land einen gesetzlichen Rahmen für Retrofitting geschaffen. Hersteller von Umrüstsätzen müssen diese anhand eines umgebauten Prototyps genehmigen lassen und spezielle Einbaubetriebe für den Umbau schulen. Die Zulassung gilt nicht für einzelne Fahrzeuge, sondern ist für Fahrzeugtypen standardisiert. Seit dem Jahr 2023 unterstützt Frankreich die Umrüstung auch finanziell. Privatpersonen können Förderungen bis zu 5.000 Euro, Unternehmen bis zu 10.000 Euro pro Fahrzeug erhalten. Zusätzlich gibt es regionale Förderungen sowie Unterstützung für Werkstätten, um die Kapazitäten für den Umbau von Fahrzeugen auszubauen.

Quellen:

https://www.legifrance.gouv.fr/loda/id/JORFTEXT000041780558
https://www.transportenvironment.org/uploads/files/202306_E-retrofit_briefing.pdf
https://www.economie.gouv.fr/particuliers/prime-retrofit-vehicule
https://tolv-systems.com/actualite/retrofit-aides-paris-electrique

 

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VCÖ (Wien, am 5. Juni 2026) – Während für die private Nutzung von Elektro-Firmenwagen ab dem Jahr 2027 erstmals ein Sachbezug eingeführt wird, wird der bereits bestehende Sachbezug für Verbrenner-Firmenwagen nicht erhöht. Damit sinkt der Anreiz für die Anschaffung von Elektroautos als Firmenwagen, was für die Energie- und Klimaziele kontraproduktiv ist. Die Zahl der privat genutzten Firmenwagen hat sich seit dem Jahr 2014 auf rund 198.000 im Vorjahr fast verdoppelt, informiert der VCÖ. Der VCÖ fordert eine Erhöhung des Sachbezugs für Verbrenner-Firmenwagen im Ausmaß des neuen Sachbezugs für E-Pkw sowie die Abschaffung der Deckelung des Sachbezugs.

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