Kommentar - StVO vom Menschen aus denken

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Mit 1. Oktober 2022 tritt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie hilft, die Bedingungen für Gehen und Radfahren zu verbessern: ein verpflichtender Mindest-
abstand beim Überholen von Radfahrenden bringt höhere Sicherheit, Rechtsabbiegen an roten Ampeln und mehr Möglichkeiten zum Nebeneinanderfahren – speziell für Kinder und Begleitpersonen – macht Radfahren attraktiver. Ampeln werden fußgängerfreundlicher, die Benutzungspflicht von Zebrastreifen wird eingeschränkt, Sackgassen-Schilder zeigen künftig Durchgangsmöglichkeiten an und Schulstraßen werden erstmals gesetzlich verankert.

Stünde der Mensch im Zentrum, müsste Tempo 30 Standard sein

Trotzdem bleibt das Auto Maß der Dinge. Vor 100 Jahren war die Straße gleichberechtigte Begegnungszone. Spätestens seit Einführung der StVO im Jahr 1960 gilt es als unverantwortlich, wenn Gehende die zur Fahrbahn reduzierte Straße unhinterfragt betreten. Sie sind auch weiterhin verpflichtet sich zu versichern, dass sie „andere Straßenbenützer nicht gefährden oder diese übermäßig behindern.“ Abgesehen davon, dass Gehende damit absurderweise als Gefahrenquelle gebrandmarkt werden, zeigt sich aus wessen Perspektive Behinderungen definiert werden. Dies gilt leider auch beim Thema Geschwindigkeit. Werden Gehende von einem Auto erfasst, ist das Tötungsrisiko bei Tempo 50 fünfmal so hoch wie bei Tempo 30. Vom Auto aus gedacht, mag Tempo 50 „normal“ sein. Stünde der Mensch
im Zentrum der Verkehrspolitik, müsste sich das ändern.

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VCÖ fordert Einsatz von Handyblitzern in Österreich - Handy am Steuer erhöht die Unfallgefahr massiv

VCÖ (Wien, 4. November 2026) – Ablenkung und Unachtsamkeit sind mittlerweile die häufigste Unfallursache in Österreich. Im Vorjahr wurden dadurch 30 Prozent der tödlichen Verkehrsunfälle und 34 Prozent der Unfälle mit Verletzten verursacht, macht die Mobilitätsorganisation VCÖ aufmerksam. Nicht jeder dieser Unfälle wird durch Handy-am-Steuer verursacht, aber die Smartphone-Nutzung während des Fahrzeuglenkens ist ein zunehmendes Problem. Wer mit dem Handy am Ohr beim Autolenken telefoniert, reagiert ähnlich schlecht wie Alkolenker mit 0,8 Promille, erinnert der VCÖ. Im Vorjahr wurden in Österreich 112.317 Lenkerinnen und Lenker mit Handy am Steuer erwischt. Das ist nur ein Bruchteil der tatsächlichen Vergehen. Der VCÖ fordert für Österreich die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von Handyblitzern, wie er in Deutschland geplant ist.

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VCÖ: Oberösterreich erreichte im September mit 42 Prozent neuen Bundesland-Rekordwert bei neuzugelassenen Elektroautos

VCÖ (Wien, 14. Oktober 2026) – Noch nie war in einem Monat in einem Bundesland der Anteil neuzugelassener Elektroautos so hoch wie in Oberösterreich im September, macht die Mobilitätsorganisation VCÖ aufmerksam. Bereits 42,2 Prozent der Neuwagen waren Elektroautos, an zweiter Stelle folgt das Burgenland mit 40 Prozent vor Vorarlberg mit 36 Prozent. Elektroautos reduzieren die Erdölabhängigkeit des Verkehrs und benötigen insgesamt weniger Energie als Pkw mit Verbrennungsmotor. Der VCÖ fordert ein Ende der steuerlichen Begünstigung von Firmenwagen mit Verbrennungsmotor. Ein Verbrenner-Aus bei Neuwagen ist deutlich vor dem Jahr 2035 erreichbar.

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