Leben retten durch StVO-Novelle

Michael Schwendinger, VCÖ-Verkehrspolitik

Das Tötungsrisiko für Gehende, die von einem Auto bei Tempo 50 erfasst werden, ist etwa fünf Mal so hoch wie bei Tempo 30. Fünf Mal! Man sollte meinen, dass es speziell in Ortszentren, Wohngebieten und rund um Schulen keiner weiteren Begründung für Verkehrsberuhigung und Tempo 30 bedarf. Wäre da nicht die aus den 1960er-Jahren stammende Straßenverkehrsordnung (StVO), die Tempo 50 im Ortsgebiet als Standard einzementiert und Tempo 30 abschnittsweise nur dort erlaubt, wo es „erforderlich“ ist. Jede Abweichung muss per Gutachten und Verkehrszählung begründet werden und ist dann auf die Bewilligung durch die zuständige Behörde angewiesen.

Die Infrastruktur gibt die Höchstgeschwindigkeit vor

Die Crux an der Sache: dadurch dominiert die Vergangenheit die Zukunft. Breite, auf Auto-Verkehr ausgelegte Straßen mit (wenn überhaupt) schmalen Gehsteigen sind wenig attraktiv  für alle, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad mobil sind. Aus Sicht der Behörde liest es sich so: ausreichende Fahrbahnbreite, gute Sichtbeziehungen, geringe Frequenz an Gehenden und Radfahrenden – ergo: Tempo 30 nicht erforderlich, Ende der Diskussion. Mit solchen Bescheiden haben Städte und Gemeinden zu kämpfen, auch wenn sich alle Beteiligten bei der Sinnhaftigkeit einer Tempo-Reduktion einig sind. De facto heißt das, dass in vielen Fällen die gebaute Infrastruktur die Höchstgeschwindigkeit vorgibt – und nicht die gewählte politische Vertretung. Was tun?

Man könnte voraussetzen, dass für Temporeduktionen erst kostspielig und langwierig Straßen umgebaut werden müssen –
wenn man will, dass sich möglichst wenig ändert. Oder man könnte ein paar – 60 Jahre alte – Worte in einem Gesetzestext umformulieren.

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Per Schnellbus aus dem Südburgenland nach Graz und Wien

Mangels leistungsfähiger Schieneninfrastruktur ist die Anbindung des Südburgenlands an Wien und Graz mit Öffentlichem Verkehr hauptsächlich über Schnellbusse sichergestellt. Seit der Einrichtung der Schnellbuslinien B1 und B2 im Jahr 2021 dauert eine Fahrt aus den Bezirksstädten Güssing und Oberwart nach Graz jeweils 90 Minuten, eine Reduktion der Fahrzeiten um rund ein Viertel gegenüber davor.

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Erfolgreiche Reaktivierung stillgelegter Nebenbahnen

Nachdem die Deutsche Bahn in den Jahren 1998/99 den Personenverkehr auf zwei Nebenstrecken in Nordrhein-Westfalen eingestellt hatte, gründeten die betroffenen Gemeinden und Landkreise die Regiobahn. Die beiden Teilstücke wurden inklusive acht neuen Haltestellen verbunden, die neue Regiobahn verkehrt seither im 20-Minuten-Takt als S28 von Kaarst über Düsseldorf nach Mettmann.

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