Baden-Württemberg plant Umsetzung einer Mobilitätsgarantie bis zum Jahr 2030

Bild einer Straßenbahn und eines Busses in Baden Würtemberg

Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg plant eine Mobilitätsgarantie für seine mehr als elf Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. In urbanen Gebieten soll es einen 15-Minuten-Takt des Öffentlichen Verkehrs geben, in ländlichen zumindest einen 30-Minuten-Takt. Als Ergänzung sind On-Demand-Angebote für die letzte Meile geplant. Bis zum Jahr 2026 sollen die Taktzeiten in der Hauptverkehrszeit realisiert werden. Ab dem Jahr 2030 soll die Mobilitätsgarantie wochentags zwischen 5 und 24 Uhr und an Wochenenden zwischen 6 und 1 Uhr gelten. Kommunen können beim Land bereits bis zu zwei Millionen Euro Zuschuss für Aufbau und Betrieb nachfragebasierter Angebote bekommen. Zusätzlich werden Regiobus-Linien als Ergänzung zum Bahn-Angebot gefördert. Die langfristige Finanzierung teilen sich Bund, Land und Kommunen. Letztere können dafür auch eigene Mobilitätsabgaben in der Region einheben. Die gesetzlichen Grundlagen dafür werden derzeit erarbeitet.

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VCÖ: Im Vorjahr fast zwei Drittel der Verkehrstoten auf Freilandstraßen

VCÖ (Wien, 12. Mai 2026) – 253 Menschen verloren im Vorjahr bei Verkehrsunfällen auf Freilandstraßen ihr Leben, damit waren 63 Prozent der Verkehrstoten in Österreich auf Freilandstraßen zu beklagen, macht die Mobilitätsorganisation VCÖ aufmerksam. Fast die Hälfte dieser Todesopfer waren Pkw-Insassen, fast 30 Prozent Motorradfahrer. Und: Es verunglückten auf Freilandstraßen sechsmal so viele Männer tödlich wie Frauen. Der VCÖ fordert ein Maßnahmenpaket für sichere Freilandstraßen, unter anderem mit dem Rückbau von Raserstrecken, Tempolimit 80 statt 100, verstärkten Tempokontrollen sowie baulich getrennten Geh- und Radwegen entlang von Freilandstraßen.

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Foto: Kleines Kreuz mit Kerzen neben einer Freilandstraße

VCÖ: Vieles neu macht der Mai bei E-Scooter, E-Bikes, Klimaticket und automatisierte Zufahrtskontrollen

VCÖ (Wien, 29. April 2026) – Mit 1. Mai tritt die 36. StVO-Novelle in Kraft, die einige Neuerungen bringt. So müssen E-Scooter mit Blinkern, Lichtanlage und Klingel ausgerüstet sein. Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr gilt eine Helmpflicht für das Fahren mit E-Scootern, für das Fahren mit E-Bikes gilt diese bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Zudem können Städte nun kamerabasierte Zufahrtskontrollen einführen. Europaweit haben bereits rund 500 Städte kamerabasierte Zufahrtskontrollen, wie eine aktuelle VCÖ-Untersuchung zeigt. Und es gibt neu ein zweimonatiges Schnupper-Klimaticket für das Fahren mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Österreich.

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